2019 

Integral der Stimme

Das Frauenwahlrecht
Am 12.11.1918 wurde das Frauenwahlrecht beschlossen und am 16.2.2019 hatten Frauen in Österreich das erste Mal das Recht zu wählen.
Nach der Ausweitung des Wahlrechts auf alle BürgerInnen wollten die Parteien genaueres über das Wahlverhalten der Frauen erfahren – sie galten als „unbekannte Größe“. Um also dem vermeintlich besonderen Wahlverhalten der weiblichen Wählerschaft auf die Spur zu kommen, diskutierten die Verantwortlichen die Einführung verschiedenfarbiger Stimmzettel bzw. Kuverts für Frauen und Männer oder die Stimmabgabe in getrennte Urnen. 1920 führte die Staatsregierung die Verwendung verschiedenfärbiger Kuverts für die zwei Geschlechter ein. Mit der Wiedererrichtung der Republik nach dem Zweiten Weltkrieg fand diese Regelung bei Wahlen zum Nationalrat ein Ende.

Die Ausstellung „Das Integral der Stimme“ orientiert sich am zeitgeschichtlichen Geschehen. Entsprechend den genannten Kriterien werden IntAkt-Künstlerinnen je drei Stimmzettel gestalten. Es werden Fragen bzw. Forderungen zum Thema „Warum Frauen 2018 nicht nur feiern“ gestellt.

Da die verschiedenfarbigen Kuverts für die beiden Geschlechter erst 1920 eingeführt wurden, werden die Wahlkuverts bei der Ausstellung „Das Integral der Stimme“ entsprechend dem Text „… und erhält vom Leiter der Ortswahlbehörde ein undurchsichtiges Wahlkuvert…“ farblich nach der Wahl der Künstlerin gestaltet.

www.intakt-kuenstlerinnen.com

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